Regionalagenturen
Vom Land geförderte Regionalagenturen fungieren als Dienstleister der regionalen Gremien, der Projektträger und der regionalen arbeitspolitischen Akteure. Sie verbinden die Regionen, die regionalen Kooperationspartner sowie das Landesarbeitsministerium miteinander. Sie stellen somit die Verbindung zwischen regionalen und landesweiten arbeitspolitischen Zielen her. Gemeinsam mit ihrem jeweiligen Lenkungskreis entwickeln sie regionale Strategien und Aktivitäten im Kontext der landesweiten arbeitspolitischen Ziele.
Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die dezentrale Umsetzung der über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Landesprogramme und Landesinitiativen mit den Schwerpunkten
- Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt,
- Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel,
- Aktive Inklusion durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der
- Querschnittsziele „nachhaltige Entwicklung“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von Frauen und Männern“.
Die G.I.B. flankiert fachlich die seit 1989 bestehenden dezentralen Beratungsinfrastrukturen des Arbeitsministeriums. Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds bietet sie Dienstleistungen zur Unterstützung der Arbeit der Regionalagenturen an der Schnittstelle zwischen Land und Regionen an. Dazu gehören die Gestaltung des notwendigen Informationstransfers zwischen Land und Regionalagenturen, die Koordination der Arbeit der Regionalagenturen mit dem Landesarbeitsministerium, die Bereitstellung von regionalen Kennzahlen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten der Regionalagenturen in fachlicher und methodischer Hinsicht.