Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.gib.nrw.de

Die G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung gilt für die Internetseite www.gib.nrw.de und alle dazugehörigen Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.gib.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur teilweise vereinbar und daher momentan für Menschen mit Behinderungen lediglich eingeschränkt zugänglich. Die letzte Prüfung durch einen externen Dienstleister fand im Dezember 2025 statt. Im Rahmen der Prüfung der Internetseite wurde die Konformität mit der EN 301 549 (v3.2.1) für Web sowie den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Level AA anhand einer repräsentativen Stichprobe zentraler Seitentypen bewertet. Die Tests wurden mit den Betriebssystemen macOS und Windows durchgeführt und durch mobile Prüfungen unter iOS ergänzt. Zur Bewertung der Nutzung mit assistiven Technologien kamen die Screenreader VoiceOver und NVDA zum Einsatz.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Wir bemühen uns um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.01.2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur G.I.B. aufnehmen möchten, können Sie uns über die E-Mail-Adresse  Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zukommen lassen.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie bei Betätigung dieses Links.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.gib.nrw.de von verantwortlicher Stelle keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie bei Betätigung dieses Links.