Jobcenter & Arbeitsagenturen
Die zentrale Aufgabe der Jobcenter ist es, Menschen, die Leistungen des SGB II bzw. die Grundsicherung erhalten, soziale Teilhabe und Integration in Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zuständig für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden und unterstützen diese durch individuelle Beratung bei der Jobsuche. Durch Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten fördern sie die berufliche Eingliederung.
Agenturen für Arbeit setzen auf örtlicher Ebene die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit um. Dazu zählt primär die Vermittlung von Arbeitssuchenden in Jobs sowie die Besetzung von Ausbildungsstellen. Hierfür bieten sie eine umfassende Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an. Außerdem zahlen Arbeitsagenturen das Arbeitslosengeld 1 aus, wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Die G.I.B. flankiert Vorhaben und Programme des Landes NRW – insbesondere solche, die an langzeitarbeitslose Menschen ausgerichtet sind – und unterstützt die Grundsicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies geschieht in erster Linie durch die Organisation und Durchführung von Informations- und Austauschangeboten sowie durch die fachliche Beratung und Begleitung des Landes und der Projektdurchführenden. Die G.I.B. bietet als intermediäre Organisation den Jobcentern eine offizielle, aber auch geschützte Plattform des Austausches. Sie stellt Kontakte durch ihr breites Netzwerk her und organisiert regelmäßig Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus tritt die G.I.B. bei besonderen Fragestellungen an das Arbeitsministerium NRW (MAGS) oder die Regionaldirektion (RD) heran und fördert den Dialog zwischen MAGS, RD NRW und Jobcentern.