Kammern & Verbände
Ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal von Verbänden zu Kammern ist die freiwillige Mitgliedschaft im Verband, während bei Kammern eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht. Auch handelt es sich bei Kammern zumeist um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die staatlich festgelegte Aufgaben erfüllen wie die Durchführung von Prüfungen, die Förderung der beruflichen Bildung und die Beratung von Unternehmen. Damit spielen sie eine zentrale Rolle in der dualen Ausbildung und der Anerkennung von Abschlüssen. Verbände können ebenfalls Bildungsangebote bereitstellen, konzentrieren sich jedoch oft auf spezifische Fachthemen.
Sowohl Kammern als auch Verbände vertreten die Interessen ihre Mitglieder in politischen Entscheidungsprozessen. So nehmen ihre Vertretenden an Spitzengesprächen wie den Quartalstreffen zur Fachkräfteoffensive NRW teil und geben darin der jeweiligen Branche eine Stimme im Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Gleichzeitig sind sie wichtige Partner für das Land bei der Entwicklung und Umsetzung der Ausbildungspolitik. Im Ausbildungskonsens NRW auf Landesebene sowie als geschäftsführende Gremien der regionalen Ausbildungskonsense leisten sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems, indem sie Maßnahmen zu dessen Attraktivitätssteigerung oder zur Verbesserung der Qualifikation von Jugendlichen mit Schulabschluss auf den Weg bringen.
Die G.I.B. arbeitet als fachliche Begleiterin zahlreicher arbeitsmarktpolitischer Programme in wichtigen Gremien wie dem Arbeitskreis Ausbildungskonsens auf Landesebene, den regionalen Ausbildungskonsensen und den KAoA-Steuergremien eng mit Kammern und Verbänden zusammen. Darüber hinaus moderiert, organisiert und veranstaltet sie das gemeinsam von IHK NRW und MAGS initiierte und jährlich stattfindende digitale Lohnhallengespräch „Regionale Handlungspläne“.