Armutsbekämpfung & Sozialplanung
Laut Erhebungen des Statistischen Landesamts Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2023 rund 3,3 Millionen Menschen in NRW armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Armutsfolgen zu bekämpfen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, Armut und Ausgrenzung von vornherein möglichst zu vermeiden.
Die Abteilung Armutsbekämpfung und Sozialplanung der G.I.B. berät und unterstützt in enger Abstimmung mit der Landesregierung Kommunen in NRW bei der Implementation von integrierter, strategischer Sozialplanung und begleitet Förderprogramme zur Armutsbekämpfung in den kommunalen Teilräumen. Soziale Akteure vor Ort sollen frühzeitig in die Angebotserhebung, Bedarfsplanung und Entwicklung von Maßnahmen oder auch Befragungen von Zielgruppen und Personen mit Fachexpertise eingebunden werden, um praxisrelevante Erkenntnisse für eine bedarfs- und partizipationsorientierte Sozial- und Wohnungshilfeplanung zu gewinnen.