Inklusion und Gesundheit
Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen haben es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. In Nordrhein-Westfalen sind über 50.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet, obwohl sie häufig gut qualifiziert und hoch motiviert sind. Gleichzeitig bleiben in vielen Unternehmen Stellen unbesetzt. Menschen mit Behinderungen sind für viele Unternehmen nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels eine Bereicherung. Ihre betriebliche Integration ist mehr als reines soziales Engagement, vielmehr tragen sie zur Leistungsfähigkeit und zum wirtschaftlichen Erfolg bei.
Die G.I.B. unterstützt im Rahmen der Flankierung des SGB II die arbeitsmarktliche Integration von Menschen mit Behinderungen und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dabei liegt ein Schwerpunkt in der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktzugänge.
Darüber hinaus steht die Weiterentwicklung von Handlungskonzepten rund um die Themen Gesundheitsförderung, Prävention sowie Teilhabe und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Fokus der Aktivitäten.
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Rahmenvereinbarung Inklusion
Die Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen, ist auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein aktuelles und wichtiges Thema in der Arbeitsmarktpolitik. Für eine inklusive Gesellschaft und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen haben sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW), der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW zusammengetan und die „Rahmenvereinbarung Inklusion“ geschlossen. Sie stellt, so ist es in der Rahmenvereinbarung formuliert, „aus Sicht der Vereinbarungspartner und vor dem Hintergrund des Auftrages der Grundsicherung für Arbeitsuchende die wichtigsten Handlungsfelder zur Verbesserung der beruflichen Integration beeinträchtigter Menschen dar und enthält Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Inklusionskompetenzen in den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen.“ Durch gemeinsame Anstrengungen sollen die Rahmenbedingungen in den Jobcentern für die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden.
Die sechs Handlungsfelder sind wie folgt formuliert:
- Inklusion als Aufgabe für die gesamte Organisation und als Führungsaufgabe
- Weiterentwicklung der Zugänglichkeit
- Weitere Stärkung der Beratungskompetenz der Mitarbeiter*innen der Jobcenter
- Gewinnung der Arbeitgeber
- Chancen verbessern für junge Menschen mit Beeinträchtigung
- Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit
In den Jahren 2018 und 2019 sind 47 der 53 Jobcenter in Nordrhein-Westfalen der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ beigetreten und haben sich damit bereit erklärt, die Ziele der Vereinbarung umzusetzen.
Begleitgremium Rahmenvereinbarung Inklusion
Unterstützend zur Rahmenvereinbarung Inklusion gibt es ein Begleitgremium. Hier tauschen sich die beteiligten Akteure zusammen mit Beauftragten der Jobcenter, Betroffenenverbänden und der G.I.B. über weitere Umsetzungsmöglichkeiten und aktuelle Themen in diesem Bereich aus. Daraus sind Aktivitäten wie z. B. der Fachtag Inklusion oder die Workshopreihe Barrierefreiheit entstanden.
Reader Inklusion
Um die Umsetzung der Rahmenvereinbarung transparent zu machen und den Austausch untereinander zu fördern, stellen mehrere beigetretene Jobcenter ihre Ansätze zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Reader vor. Ein Kontaktfeld zu jedem Ansatz gibt die Möglichkeit, mit der Ansprechperson des jeweiligen Jobcenters in den Austausch zu treten. Der Reader setzt auch das Signal, dass die Umsetzung der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ Fahrt aufnimmt und Inklusion kein Randthema mehr ist.
Hier können Sie den Reader Inklusion – „Integration und Teilhabe beeinträchtigter Menschen – Exemplarische Handlungsansätze von Jobcentern in Nordrhein-Westfalen“ herunterladen.
Ansprechpersonen
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Arbeits- und Gesundheitsförderung
Die Verbindung zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit ist schon lange Zeit bekannt und in zahlreichen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen nachgewiesen. So sind erwerbslose Menschen zum Beispiel häufiger von Beschwerden und Krankheiten betroffen und haben allgemein einen schlechteren Gesundheitsstatus. Sogar das Sterberisiko kann durch Arbeitslosigkeit verdoppelt werden. Heute sind mehr als ein Drittel der Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gesundheitlich, teilweise schwer beeinträchtigt.
Aufgrund dieser Bedingungen hat sich die Arbeitsmarktpolitik mit den Jobcentern bereits vor Jahren auf den Weg begeben, genau diese Zielgruppe zu unterstützen und ihre Integrationschancen in Arbeit zu verbessern. Dabei geht es auch um eine generelle Verbesserung des Gesundheitszustandes von Betroffenen und ihre Teilhabe am sozialen Leben allgemein zu ermöglichen und zu fördern.
Die Gesundheits- und Versorgungslandschaft ist komplex. Zur Unterstützung der Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfolgen die Jobcenter in NRW kreative Strategien. Trotzdem bleiben zahlreiche Themen und Herausforderungen bestehen, die es zu meistern gilt.
Die G.I.B. begleitet dieses Thema auf der Landesebene und steht mit den Akteuren regelmäßig im Austausch. Ziel ist die Weiterentwicklung des Themenbereiches und somit die verbesserte Unterstützung des Kundenkreises zu fördern.
Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsförderung
Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsförderung (AK Gesundheit) wird für Beschäftigte der Jobcenter NRW angeboten und findet 4-mal im Jahr statt.
Prägende Elemente auf der Fachebene sind der Austausch von Gesundheitsverantwortlichen der Jobcenter sowie fachliche Impulse der G.I.B. und externer Fachleute. Ziel dieses Arbeitskreises ist die fachliche Auseinandersetzung zu konkreten Fragestellungen und Themen des gesundheitsförderlichen Handelns in Jobcentern, flankiert durch grundsätzliche Debatten und allgemeine Informationen. Die Teilnehmenden gestalten die Themen des Arbeitskreises aktiv mit.
Die G.I.B. bietet als intermediäre Organisation den Jobcentern eine „offizielle“, aber auch geschützte Plattform des Austausches. Durch ein breites Netzwerk können Kontakte hergestellt und ein regelmäßig stattfindender Veranstaltungsfluss gewährleistet werden. Bei besonderen Fragestellungen kann die G.I.B. an das Arbeitsministerium NRW (MAGS) oder die Regionaldirektion (RD) herantreten und den Austausch zwischen MAGS, RD NRW und Jobcentern unterstützen.
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich gern bei uns, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.
Modellvorhaben rehapro
Das Themenfeld der Arbeits- und Gesundheitsförderung im Kontext SGB II wird auf Bundesebene ebenfalls intensiv bearbeitet. Mit dem Modellvorhaben rehapro gemäß § 11 SGB IX setzt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Ziel „durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.“ (siehe www.modellvorhaben-rehapro.de)
In NRW sind in der ersten und zweiten Förderphase insgesamt 15 Jobcenter mit rehapro-Projekten gestartet. In der dritten Förderphase ab 2024 werden sich voraussichtlich weitere Jobcenter in NRW an dem Modellvorhaben beteiligen. Im Bundesvergleich ist NRW damit stark vertreten. Die G.I.B. fördert den Austausch der Projekte untereinander.
Alle Informationen zum Modellvorhaben sowie zu den Projekten erhalten Sie hier.
Ansprechperson
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