Bildungsscheck 2.0
Ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und dem europäischen Sozialfond (ESF) für Ihre berufliche Weiterbildung.
Die Arbeitswelt verändert sich ständig – neue Technologien, digitale Tools und moderne Arbeitsweisen gehören heute zum Alltag. Weiterbildung hilft dabei, mit diesen Veränderungen Schritt zu halten und die beruflichen Chancen zu verbessern. Durch lebenslanges Lernen lässt sich Wissen erweitern, neue Fähigkeiten entwickeln und eine breitere Grundlage für die berufliche Zukunft schaffen.
Mithilfe des Bildungschecks 2.0 können sich Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen lassen. Die Antragstellung erfolgt eigenständig durch die Bürgerinnen und Bürger über ein Online-Portal.
Hier gelangen Sie direkt zur Antragstellung
Die G.I.B. unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung mit einer eigenen Bildungsscheck-Servicenummer und einer Mailadresse. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Förderprogramm.
Kontaktieren Sie uns gerne unter
Servicezeiten: Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr und Fr: 08:00-14:00 Uhr
Ausführliche Informationen zum Förderinstrument finden Sie auf dem Weiterbildungsportal NRW und auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Programminfos
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Was wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck 2.0 wird Ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützt.
- Sie erhalten 50 % der Kursgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
- Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
- Die geförderte Weiterbildung muss zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf passen.
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Wer kann den Bildungsscheck 2.0 in Anspruch nehmen?
Sie können den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie
- in Nordrhein-Westfalen wohnen,
- und Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 50.000 Euro im Jahr liegt (bei gemeinsamer Veranlagung unter 100.000 Euro).
Als Nachweis laden Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt im Antragsportal hoch.
Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht nicht aus.Noch unsicher, ob Sie antragsberechtigt sind? Nutzen Sie den Schnellcheck auf dem Weiterbildungsportal NRW.
Arbeitshilfen

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