14.02.2025

Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt

Perspektiven statt Resignation – Fünf Jahre Teilhabechancengesetz

Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) in Kraft. Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Arbeitgeber profitieren von hohen Lohnkostenzuschüssen. Die Evaluation zeigt: Das Gesetz wirkt. Zugleich besteht Weiterentwicklungsbedarf.

G.I.B.-Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik 2025/01 – Artikel Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt