06.11.2025

Das Foto zeigt modellhaft einen Taschenrechner, auf dem ein Hausmodell liegt sowie eine Lupe.

Kosten der Unterkunft – Angemessenheitsgrenzen in schlüssigen Konzepten

Wohnkosten – im Fachjargon: „Kosten der Unterkunft“ – spielen bei der Gewährung von Sozialleistungen eine zentrale Rolle. Sowohl bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Bürgergeld (SGB II) als auch bei der Grundsicherung im Alter und der Eingliederungshilfe (SGB XII) werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Damit sind Jobcenter und Sozialämter zentrale Akteure zur Prävention und Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Als Basis für die Prüfung der Angemessenheit fordert das Bundessozialgericht ein „schlüssiges Konzept“. Wie die Praxis aussehen kann, zeigt das Jobcenter im Kreis Düren.

G.I.B.-Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2025/23
Artikel Armutsbekämpfung und Sozialplanung

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