Beratungsstellen Arbeit
Die Beratungsstellen Arbeit sind ortsnahe und behördenunabhängige Anlaufstellen für Menschen in prekären Arbeits- und Lebenssituationen. Sie bieten Information und Beratung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Beratungsstellen Arbeit sind zudem ein wichtiger Baustein im landesweiten Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung.
Sie werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gefördert und sind in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW zu finden.
Beratung bei prekärer und ausbeuterischer Beschäftigung
Die Beratungsstellen Arbeit informieren über geltendes Arbeitsrecht. Als ausbeuterisch im arbeitsrechtlichen Sinn sind Beschäftigungsverhältnisse einzuordnen, in denen vorgeschriebene Arbeitsbedingungen umgangen werden, zum Beispiel durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder durch unrechtmäßige Kündigungen. Die Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte, beispielsweise bei der Suche nach einer anwaltlichen Vertretung. In einem Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung kooperieren sie mit den bestehenden landes- und bundesgeförderten Projekten in NRW.
Beratung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation
Zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Lebenssituation bieten die Beratungsstellen Arbeit eine erste Orientierung zur beruflichen Entwicklung und stellen Übergänge in die Regelleistungssysteme sicher. Ratsuchende werden zu ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Situation beraten und erhalten rechtskreisübergreifende Unterstützung. Ebenso eröffnen die Beratungsstellen Wege zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungssituationen sowie an Erwerbslose mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Zur Zielgruppe gehören ebenso Personen, die potenziell gefährdet sind, prekäre Beschäftigungen aufzunehmen, von Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie an Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen.
Die Beratungsstellen Arbeit unterstützen die Ratsuchenden im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie übernehmen keine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Fachliche Begleitung des Landesprogramms
Die G.I.B. übernimmt mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die fachliche Begleitung des Landesprogramms. Sie stellt den landesweiten Erfahrungsaustausch der Einrichtungen untereinander sicher und unterstützt die Vernetzung und Zusammenarbeit auf Landesebene sowie in den Regionen. Durch Fortbildungsangebote, Informationsdienste und Monitoring trägt die G.I.B. zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Beratungsstellen Arbeit bei.
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Berichte aus der Praxis
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW veröffentlicht aktuelle Berichte aus der Praxis der Beratungsstellen Arbeit.
Im Rahmen des Monitorings der ESF-geförderten Programme erstellt die G.I.B. jährlich einen ausführlichen Jahresbericht zu den Beratungsstellen Arbeit. Den aktuellen Bericht können Sie hier herunterladen.
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Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW
Die meisten Beschäftigten arbeiten zu fairen Arbeitsbedingungen. Leider gilt dies nicht für alle Arbeitnehmenden. Um hier den Betroffenen schnelle und zielgerichtete Hilfen anzubieten, fördern das Land NRW und der Bund vielfältige Beratungsangebote für Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Gemeinsam bilden diese ein landesweites Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in NRW.
Die Beratungsstellen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Netzwerkes.
Insbesondere zugewanderte Menschen sind von prekären Beschäftigungsverhältnissen und Formen von Arbeitsausbeutung bis hin zu Menschenhandel betroffen. Mit dem Landesprojekt BEAM – Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel unterstützt der Träger Arbeit und Leben NRW die Beschäftigten mit muttersprachlicher Beratung bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Das Projekt ist zudem eine spezialisierte Opferberatungsstelle bei Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung. Die Beratenden sprechen Rumänisch, Bulgarisch, Griechisch und Englisch.
Die Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V. bietet im Rahmen des landesgeförderten Projektes „Wirksamkeit durch Reichweite“ kostenfreie Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen für ausländische Beschäftigte. Darüber hinaus unterstützt die Initiative insbesondere die Beratungsstellen Arbeit bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Neben den vom Land geförderten Beratungsangeboten gibt es in NRW weitere Beratungsstellen für ausländische oder mobile Beschäftigte, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden. Auch sie sind Teil des Netzwerkes gegen Arbeitsausbeutung in NRW. Informationen zu den Angeboten und Standorten der Beratungsstellen finden sich bei Faire Mobilität, Faire Integration und bei der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
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Beratungsstellen Arbeit in der Transformation
Die Beratungsstellen Arbeit in der Transformation sind ortsnahe, behördenunabhängige Anlaufstellen für Menschen, die von transformationsbedingter Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Ebenso sind sie Anlaufstellen für erwerbslose Personen, die mit verschlechterten arbeitsmarktlichen Perspektiven konfrontiert sind, da aufgrund der Transformation frei werdende arbeitsmarktnahe Arbeitskräfte zu ihnen in Konkurrenz treten und sich das Risiko, eine prekäre oder ausbeuterische Beschäftigung aufzunehmen, dadurch erhöht.
Die Beratungsstellen informieren und unterstützende Ratsuchende bei sozialrechtlichen, arbeitsmarktlichen und beruflichen Fragestellungen. Sie bieten eine erste Orientierung hinsichtlich beruflicher Perspektiven oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Bei Bedarf zeigen sie Übergänge in die bestehenden Regelleistungssysteme auf. Zudem arbeiten sie vor Ort eng mit anderen Anlaufstellen, wie z. B. den Beratungsstellen Arbeit, zusammen.
Die Beratungsstellen Arbeit in der Transformation werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes NRW gefördert. Es gibt sie ausschließlich in den acht ausgewiesenen Regionen des Rheinischen Reviers und Nördlichen Ruhrgebiets, die aufgrund des Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft vor besonderen Herausforderungen stehen.
Fachliche Begleitung des Landesprogramms
Die G.I.B. übernimmt mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die fachliche Begleitung dieses Landesprogramms. Sie unterstützt die Vernetzung und Zusammenarbeit auf Landesebene sowie in den Regionen. Durch Fortbildungsangebote, Informationsdienste und Monitoring trägt die G.I.B. zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Beratungsstellen Arbeit bei.
Gefördert durch:
