Weniger Langzeitarbeitslose bei mehr Langzeitleistungsbeziehenden
Kurzbericht 3/2020
Dezember 2020
Der Kurzbericht beschäftigt sich mit der Entwicklung der Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen in Nordrhein-Westfalen, betrachtet deren Schnittmenge und differenziert nach Personenmerkmalen.
Mit Langzeitleistungsbeziehenden werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft Langzeitarbeitslose gemeint – und umgekehrt. Eine Unterscheidung ist jedoch wichtig, denn Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug sind nicht deckungsgleich. So waren im Dezember 2019 lediglich 23,5 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden gleichzeitig langzeitarbeitslos.
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung ist nicht der Status der Arbeitslosigkeit, sondern die Hilfebedürftigkeit einer erwerbsfähigen Person und ihrer Bedarfsgemeinschaft. Unter den Langzeitleistungsbeziehenden sind daher beispielsweise auch erwerbstätige Personen, Teilnehmende arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen oder Personen, die aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehen und somit auch nicht als arbeitslos gelten.
Die Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden ist etwa dreimal so groß wie die Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Zudem unterscheidet sich die Entwicklung beider Gruppen: Während der Bestand an Langzeitarbeitslosen in Nordrhein-Westfalen von 2015 bis 2019 sank, stieg die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden.
Die Betrachtung der Dauern des Leistungsbezugs ergibt, dass mehr als 60 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden seit mindestens vier Jahren SGB II-Leistungen erhielten (Dezember 2019). Von diesen Personen waren 27,7 Prozent langzeitarbeitslos. Unter den Langzeitleistungsbeziehenden sind bestimmte Personengruppen stärker von verfestigtem Langzeitleistungsbezug betroffen.