Reader (G.I.B.-Beiträge 2023/10)
Integration und Teilhabe beeinträchtigter Menschen. Exemplarische Handlungsansätze von Jobcentern in Nordrhein-Westfalen. G.I.B.-Beiträge zur Arbeits- und Sozialpolitik 2023/10, Reader Wege in Arbeit. Bottrop, hrsg. von der G.I.B. mbH
Info
Die Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen, ist auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ein aktuelles und wichtiges Thema in der Arbeitsmarktpolitik. Für eine inklusive Gesellschaft und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen haben sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW), der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW zusammengetan und die „Rahmenvereinbarung Inklusion“ geschlossen.
Sie stellt, so ist es in der Rahmenvereinbarung formuliert, „aus Sicht der Vereinbarungspartner und vor dem Hintergrund des Auftrages der Grundsicherung für Arbeitsuchende die wichtigsten Handlungsfelder zur Verbesserung der beruflichen Integration beeinträchtigter Menschen dar und enthält Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Inklusionskompetenzen in den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen.“ Durch gemeinsame Anstrengungen sollen die Rahmenbedingungen in den Jobcentern für die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden.
Die sechs Handlungsfelder sind folgende:
- Inklusion als Aufgabe für die gesamte Organisation und als Führungsaufgabe
- Weiterentwicklung der Zugänglichkeit
- Weitere Stärkung der Beratungskompetenz der Mitarbeiter*innen der Jobcenter
- Gewinnung der Arbeitgeber
- Chancen verbessern für junge Menschen mit Beeinträchtigung
- Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit
In Nordrhein-Westfalen sind 47 Jobcenter der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ beigetreten und haben sich damit bereit erklärt, die Ziele der Vereinbarung umzusetzen.
Um die Umsetzung der Rahmenvereinbarung transparent zu machen und den Austausch untereinander zu fördern, stellen mehrere beigetretene Jobcenter ihre Ansätze zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen in einem Reader vor. Ein Kontaktfeld zu jedem Ansatz gibt die Möglichkeit, mit der Ansprechperson des jeweiligen Jobcenters in den Austausch zu treten. Der Reader setzt auch das Signal, dass die Umsetzung der „Rahmenvereinbarung Inklusion“ Fahrt aufnimmt und Inklusion kein Randthema mehr ist.
Foto: picture alliance/Westend61|Jose Carlos Ichiro