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Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel erkennen und reagieren – für neue Beratungskräfte der BSA und BSA_T

Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an neue Beratungsfachkräfte der Beratungsstellen Arbeit NRW (BSA) und der Beratungsstellen Arbeit in der Transformation (BSA_T).

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind in der Europäischen Union rund 900.000 Menschen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffen. Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind auch in Deutschland Realität. Doch werden diese Fälle oft nicht verfolgt, weil sie schlichtweg nicht erkannt werden.

Die Beratungsstellen informieren, beraten und unterstützen Menschen in prekären Arbeits- und Lebenssituationen. Dazu zählen Personen, die von prekärer Beschäftigung betroffen und bedroht sind, Erwerbstätige mit aufstockenden SGB II-Leistungen, ebenso erwerbslose Menschen und Beschäftigte, die von transformationsbedingter Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Die Beratungsstellen Arbeit sind zudem ein zentraler Baustein im flächendeckenden Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.

Die Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel angeboten wird, vermittelt einen Überblick über die geltenden strafrechtlichen Regelungen sowie sozial- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen zu Ansprüchen von Betroffenen. Darüber hinaus geht es um das praktische Vorgehen bei einem Verdachtsfall in der Beratung. Die Teilnehmenden erwerben anhand von Fallbeispielen und Gruppenarbeiten Kenntnisse zum Erkennen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie zu Handlungsmöglichkeiten in Verdachtsfällen.

Folgende Schwerpunkte werden berücksichtigt:

  • Strafrechtliche Regelungen
  • Identifikation und Indikatoren
  • Sozial- und aufenthaltsrechtliche Ansprüche
  • Vorgehen im Verdachtsfall: Akteure und Zuständigkeiten

 

Die Veranstaltung findet online wie folgt statt:

  • Dienstag, 26.05.2026 von 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 27.05.2026 von 09:00 bis 16:00 Uhr

Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC/Laptop, eine Kamera sowie eine stabile Internetverbindung.
Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist.

Organisatorischer Hinweis: Die Veranstaltung richtet sich an einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis. Eine Anmeldung ist nur über den entsprechenden Einladungs-Link möglich.


Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Hinweise für Teilnehmende

Einwilligung zur Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden ggf. sowohl Bild- als auch Video- sowie reine Sprachaufnahmen erstellt. Die Aufnahmen von Fotografien und die daran anschließende Speicherung erfolgt im Rahmen des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Durch die Anmeldung zu unserer Veranstaltung stimmen Sie der Aufnahme von Videos bzw. Sprache sowie der Veröffentlichung von Fotografien und Videomaterial gem. unserer Teilnahmebedingungen zu.

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Daten der Veranstaltung

  • Datum 26.05.2026 – 27.05.2026
  • Zeitplan Dienstag, 26.05.2026 von 13.00 – 16.00 Uhr
    Mittwoch, 27.05.2026 von 09.00 –16.00 Uhr
  • Veranstaltungsort Online
  • Anzahl Teilnehmende 35
  • Anmeldefrist 08.05.2026
  • Veranstaltungsleitung Michaela Kohls und Lena Becher, G.I.B.
  • Methoden

    Vortrag, Diskussion, Fallarbeit

  • Zielgruppe

    Beratungsfachkräfte der landesgeförderten BSA und BSA_T, insbesondere neue Beratende

  • Referierende

    Kim Weidenberg, Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel

  • Teilnahmebetrag

    Die Veranstaltung ist kostenlos

  • Veranstaltungsnummer V26107

Anmeldeformular

Bitte geben Sie die Telefonnummer ohne Leerzeichen oder Sonderzeichen an, z. B.: 0301234567
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