Teilhabechancengesetz
Langzeitarbeitslose profitieren nach wie vor nicht oder nur in sehr geringem Maße von den positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Insgesamt nimmt der Anteil langzeitarbeitsloser Menschen an allen Arbeitslosen zu.
Mit Beginn des Jahres 2019 trat das Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft, das einen ähnlichen Ansatz verfolgt wie die öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW (ögB NRW). Durch die Gesetzesnovelle ergaben sich wesentliche Veränderungen in der Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbeziehende im SGB II. Neben der Neufassung des § 16e SGB II ist ein wesentlicher Punkt, die Möglichkeit der Förderung von besonders arbeitsmarktfernen Zielgruppen gemäß § 16i SGB II. Die G.I.B. unterstützt das Land und die Jobcenter bei der Umsetzung dieser Instrumente durch flankierende Maßnahmen.
Fachdialog Coaching im THCG
Im Kontext des Teilhabechancengesetzes unterstützt die G.I.B. die Jobcenter bei der effektiven Umsetzung der ganzheitlich beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching), aber auch zu anderen Aspekten des Teilhabechancengesetzes. Ein wesentliches Element ist hierbei der fachliche Austausch zwischen den Jobcentern, aber auch der zwischen den Jobcentern, dem MAGS und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
In diesem Sinne flankiert die G.I.B. die Umsetzung des Teilhabechancengesetz in NRW insbesondere mit dem regelmäßigen Angebot des „Fachdialog Coaching im Rahmen des Teilhabechancengesetz“. Neben dem Austausch zur Umsetzungspraxis dienen die Dialoge der Weitergabe von Informationen und Erfahrungen sowie zur Diskussion von Weiterentwicklungsmöglichkeiten des THCG.
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