Integration unternehmen!
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung und deren volle und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention ist Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Als Bestandteil des Aktionsplans "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" unterstützt das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ dieses Ziel.
Gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe fördert die Landesregierung über das Landesprogramm die Schaffung von neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Inklusionsunternehmen und -abteilungen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsplätzen für Förderschüler*innen und Abgänger*innen aus den Werkstätten für behinderte Menschen gelegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich rund 2,5 Millionen Euro für bis zu 250 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beteiligen sich mit eigenen Fördermitteln.
Im Rahmen der fachlichen Begleitung, ermöglicht mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds, unterstützt die G.I.B. die Öffentlichkeitsarbeit zum Landesprogramm durch Veranstaltungen und in der Akquisition, Information, Beratung und Begleitung potenziell gründungswilliger Organisationen und Unternehmen. Die Beratung erfolgt als Einzel- oder als Gruppenberatung z. B. im Rahmen von regelmäßig angebotenen Einstiegsseminaren. Darüber hinaus unterstützt die G.I.B. das MAGS im Bewilligungsverfahren zu Förderentscheidungen und bei der Begleitung der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Landschaftsverbänden und deren beratenden Einrichtungen.
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