Arbeits- und Gesundheitsförderung
Die Verbindung zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit ist schon lange Zeit bekannt und in zahlreichen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen nachgewiesen. So sind erwerbslose Menschen zum Beispiel häufiger von Beschwerden und Krankheiten betroffen und haben allgemein einen schlechteren Gesundheitsstatus. Sogar das Sterberisiko kann durch Arbeitslosigkeit verdoppelt werden. Heute sind mehr als ein Drittel der Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gesundheitlich, teilweise schwer beeinträchtigt.
Aufgrund dieser Bedingungen hat sich die Arbeitsmarktpolitik mit den Jobcentern bereits vor Jahren auf den Weg begeben, genau diese Zielgruppe zu unterstützen und ihre Integrationschancen in Arbeit zu verbessern. Dabei geht es auch um eine generelle Verbesserung des Gesundheitszustandes von Betroffenen und ihre Teilhabe am sozialen Leben allgemein zu ermöglichen und zu fördern.
Die Gesundheits- und Versorgungslandschaft ist komplex. Zur Unterstützung der Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verfolgen die Jobcenter in NRW kreative Strategien. Trotzdem bleiben zahlreiche Themen und Herausforderungen bestehen, die es zu meistern gilt.
Die G.I.B. begleitet dieses Thema auf der Landesebene und steht mit den Akteuren regelmäßig im Austausch. Ziel ist die Weiterentwicklung des Themenbereiches und somit die verbesserte Unterstützung der Kund*innen zu fördern.
Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsförderung
Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsförderung (AK Gesundheit) wird für Beschäftigte der Jobcenter NRW angeboten und findet 4-mal im Jahr statt.
Prägende Elemente auf der Fachebene sind der Austausch von Gesundheitsverantwortlichen der Jobcenter sowie fachliche Impulse der G.I.B. und externer Experten*innen. Ziel dieses Arbeitskreises ist die fachliche Auseinandersetzung zu konkreten Fragestellungen und Themen des gesundheitsförderlichen Handelns in Jobcentern, flankiert durch grundsätzliche Debatten und allgemeine Informationen. Die Teilnehmenden gestalten die Themen des Arbeitskreises aktiv mit.
Die G.I.B. bietet als intermediäre Organisation den Jobcentern eine „offizielle“, aber auch geschützte Plattform des Austausches. Durch ein breites Netzwerk können Kontakte hergestellt und ein regelmäßig stattfindender Veranstaltungsfluss gewährleistet werden. Bei besonderen Fragestellungen kann die G.I.B. an das Arbeitsministerium NRW (MAGS) oder die Regionaldirektion (RD) herantreten und den Austausch zwischen MAGS, RD NRW und Jobcentern unterstützen.
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich gern bei uns, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.
Ansprechperson |
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Telefon |
Daniel Susewind | d.susewind@gib.nrw.de |
02041 767-225 |
Modellvorhaben rehapro
Das Themenfeld der Arbeits- und Gesundheitsförderung im Kontext SGB II wird auf Bundesebene ebenfalls intensiv bearbeitet. Mit dem Modellvorhaben rehapro gemäß § 11 SGB IX setzt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Ziel „durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.“ (siehe www.modellvorhaben-rehapro.de)
In NRW sind in der ersten und zweiten Förderphase insgesamt 15 Jobcenter mit rehapro-Projekten gestartet. In der dritten Förderphase ab 2024 werden sich voraussichtlich weitere Jobcenter in NRW an dem Modellvorhaben beteiligen. Im Bundesvergleich ist NRW damit stark vertreten.Die G.I.B. fördert den Austausch der Projekte untereinander.
Alle Informationen zum Modellvorhaben sowie zu den Projekten erhalten Sie hier.
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Daniel Susewind | d.susewind@gib.nrw.de | 02041 767-225 |