G.I.B NRW

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09.07.2024

V 24/068

Chancenaufenthaltsrecht – Voraussetzungen und Möglichkeiten des Übergangs in ein Bleiberecht

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10.07.2024

V 24/114

Fachtag "5 Jahre Teilhabenchancengesetz"

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18.07.2024

V 24/115

Entwicklungswerkstatt: Beratungsstellen Arbeit NRW

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22.08.2024

V 24/040

Kollegiale Fallberatung - Arbeitsrechtliche Fragen II/2024

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27.08.2024

V 24/116

Redezeit - Forum für Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW

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Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit

Verbesserte und vermehrte Betreuungsangebote für Kinder leisten einen Beitrag sowohl zur frühkindlichen Bildung als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dies trifft in besonderem Maße für Alleinerziehende zu. Die institutionelle Kinderbetreuung stellt hierfür die zentralen Weichen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und abzusichern oder Arbeitszeiten auszuweiten. Ergänzende Formen der Kinderbetreuung greifen dort, wo institutionelle Kinderbetreuung zeitlich oder räumlich nicht verfügbar sind und bieten insbesondere in Randzeiten ein Angebot für erwerbstätige Eltern.

Familienfreundliche Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten oder Beratungs- und Kontakthalteangebote in der Elternzeit sind inzwischen gelebte Praxis. Anders ist dies bei der Einrichtung unternehmensnaher Kinderbetreuung. Sie ist kein Selbstläufer und erfordert häufig intensive Beratung und Begleitung. Das Arbeitspapier Beratungsprozess unternehmensnahe Kinderbetreuung ist nach der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) von 2020 vollständig überarbeitet worden.

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Anja Stahl a.stahl@gib.nrw.de 02041 767-178
Dr. Victoria Schnier v.schnier@gib.nrw.de 02041 767-159