G.I.B NRW

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09.07.2024

V 24/068

Chancenaufenthaltsrecht – Voraussetzungen und Möglichkeiten des Übergangs in ein Bleiberecht

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10.07.2024

V 24/114

Fachtag "5 Jahre Teilhabenchancengesetz"

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V 24/115

Entwicklungswerkstatt: Beratungsstellen Arbeit NRW

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22.08.2024

V 24/040

Kollegiale Fallberatung - Arbeitsrechtliche Fragen II/2024

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27.08.2024

V 24/116

Redezeit - Forum für Berater*innen der Beratungsstellen Arbeit NRW

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(Allein)Erziehende im SGB II

Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren stellt für Erziehende eine besondere Herausforderung dar. Eine gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsmarkt ist insbesondere für viele Alleinerziehende nicht möglich. Sie sind dadurch häufiger von Sozialleistungen abhängig und ihre Kinder von Armut bedroht. Ein Großteil aller Alleinerziehenden-Haushalte in Nordrhein-Westfalen sind auf Unterstützungsleistungen nach dem SGB II angewiesen.

Der notwendige Aufwand für Kinderbetreuung schränkt die Ressourcen für Arbeitszeit und die Chancen zur Überwindung der Bedürftigkeit der Alleinerziehenden ein. Auch der Bedarf für Ausbildung und Qualifizierung ist offensichtlich, da die Mehrheit der Alleinerziehenden im SGB II in NRW keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das Fachkräftepotenzial von Alleinerziehenden geht dadurch verloren.

Weitere aktuelle Daten zur Situation von Alleinerziehenden im SGB II sind im G.I.B.-Bericht 7/21 „Alleinerziehende im SGB II“ dokumentiert.

Im SGB II ist in § 1, Absatz 2 die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängig zu verfolgendes Prinzip in der Arbeitsförderung festgehalten. Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) sind seit 2011 für die Unterstützung und Beratung der Jobcenter zu Fragen der Gleichstellung zuständig. Die G.I.B. koordiniert für die BCA regelmäßige fachliche Austauschtreffen.

 

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