Zielsteuerung SGB II in NRW
Im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 3. August 2010 wurde ein umfassendes Zielvereinbarungssystem eingeführt. Den Ländern kommt hierbei eine neue Rolle als Zielvereinbarungspartner des Bundesarbeitsministeriums einerseits und der Kommunen andererseits zu.
Grundlegend ist eine einheitliche Steuerung sowohl bei den gemeinsamen Einrichtungen wie auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern. Die Steuerung orientiert sich an den im § 48b dokumentierten Zielen des SGB II: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Zielvereinbarungen werden überregional geschlossen zwischen: Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit; dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem jeweiligen Bundesland. Zielvereinbarungen auf örtlicher Ebene schließen zum einen die Bundesagentur für Arbeit mit den Geschäftsführungen der gemeinsamen Einrichtungen und zum anderen das Bundesland mit den zugelassenen kommunalen Trägern.
Seit dem Jahr 2012 gibt es gemeinsame Planungsdokument der Bund-Länder AG „Steuerung SGB II“, das unter Beteiligung der Länder, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet wird.
Vereinbarung zu den gemeinsamen Schwerpunkten MAGS NRW und RD NRW Vereinbarung zu den gemeinsamen Schwerpunkten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende in NRW im Jahr 2019 vom 18.09.2018