Seit Januar 2011 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) Erwerbslosenberatungsstellen, in denen erwerbslose Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung erhalten.
Im Jahr 2019 wurden mehr als 79.000 Beratungen durchgeführt. Die Arbeitslosengeld II-Beziehenden stellen landesweit mit 59 % den wesentlichen Teil der Ratsuchenden. Neben der persönlichen Beratung führen die Erwerbslosenberatungsstellen auch Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen durch. Inhaltlich geht es in den Beratungen überwiegend um rechtskreisübergreifende Unterstützungsangebote oder um Informationen über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Anliegen können zumeist in den Beratungsstellen bearbeitet werden, bei Bedarf werden die Ratsuchenden über Beratungsangebote anderer Einrichtungen informiert.
Der G.I.B.-Bericht zu den Erwerbslosenberatungsstellen informiert – regional differenziert – über die Struktur der Ratsuchenden und die Entwicklung von Erst- und Folgeberatung, über Inhalte und Ergebnisse der Beratungen sowie über Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen.
Der G.I.B.-Bericht für 2019 steht hier als Download zur Verfügung.