Der Kurzbericht beschäftigt sich mit der Entwicklung der Kurzarbeit in den ersten Monaten der Corona-Pandemie und wirft einen Blick auf die Branchen, die in Nordrhein-Westfalen am stärksten betroffen sind.
Wenn aktuell von Kurzarbeit gesprochen wird, so ist in der Regel das konjunkturelle Kurzarbeitergeld gemeint, welches bei vorübergehend schlechter Wirtschaftslage von Betrieben und Unternehmen beantragt wird.
Die Zahl der angezeigten Fälle von Kurzarbeit lag in Nordrhein-Westfalen in den größten Krisenmonaten März und April 2020 zusammen bei etwa 2.260.000 Personen. Seitdem geht die Zahl der Anzeigen kontinuierlich zurück und lag im August bei zuletzt rund 42.000. Die Zahl der realisierten Fälle von Kurzarbeit lag in Nordrhein-Westfalen laut vorläufigen Zahlen im April 2020 bei 1,22 Millionen, im Mai dann etwas geringer bei 1,17 Millionen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern. Aktuell ist die Tendenz hier weiter fallend.
Ein Vergleich zur Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 zeigt für Nordrhein-Westfalen, dass es in der aktuellen Situation in der Spitze etwa zehnmal so viele Kurzarbeiteranzeigen gab. Allerdings sind während der Corona-Pandemie nahezu alle Branchen betroffen. Besonders zu nennen sind Folgende: der Einzelhandel, die Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben beziehungsweise Unternehmensberatung, die Gastronomie und der Großhandel. Zudem ergibt eine Schätzung der relativen Betroffenheit, dass die Branchen Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung, Beherbergung, Herstellung von Kraftwagen und –teilen, Erbringung von persönlichen Dienstleistungen, Handel und Reparatur von Kraftfahrzeugen und die Metallbranche im Verlauf der letzten Monate verhältnismäßig häufig Kurzarbeit angemeldet haben.
Der Kurzbericht 2/2020 steht hier als Download zur Verfügung.