G.I.B NRW

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Hier folgen in Kürze aktuelle Informationen zu dem Programm Ausbildungswege NRW.

Programminfos

Die Landesregierung NRW finanziert in den Ausbildungsjahren 2023/24 und 2024/25 das durch die Europäische Union geförderte Programm „Ausbildungswege NRW“ durch drei Bausteine:

  1. Coaching der Jugendlichen und Vermittlung in Ausbildung
  2. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in Agenturbezirken mit ungünstiger Ausbildungsmarktlage, die auf Basis der Bewerber-Stellen-Relation sowie des Sozial-Indexes der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden
  3. Trägergestützte Ausbildungsplätze (landesweit) für die Jugendlichen, die nicht erfolgreich in eine Berufsausbildung vermittelt werden konnten

Das gemeinsame Ziel dieser drei Bausteine ist die Vermittlung unversorgter Ausbildungssuchender in eine verbindliche Ausbildungsperspektive. Gleichermaßen sollen Unternehmen bei der passgenauen Besetzung ihrer Ausbildungsstellen unterstützt werden. Zielgruppe des Programms „Ausbildungswege NRW“ sind unversorgte ausbildungsinteressierte junge Menschen.

Weitere Eckpunkte des Programms

  • Mit dem Programm „Ausbildungswege NRW“ wird bei zusätzlichen Ausbildungsplätzen für bis zu 24 Monate und bei den trägergestützten Ausbildungen für bis zu 11 Monate ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gefördert.
  • Das Ziel der Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung (ggf. mit Unterstützung von Förderinstrumenten) ist vorrangig. Die Vermittlung in eine landesgeförderte trägergestützte Ausbildung erfolgt nachrangig.
  • Im Jahr 2023 beginnt die Akquise- und Matching-Phase ab dem 1. Juli 2023. Die zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätze können ab dem 1. September 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die trägergestützten Ausbildungsplätze können ab dem 1. Oktober 2023 zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Ausbildung in den zusätzlichen betrieblichen und in den trägergestützten Ausbildungsplätzen erfolgt nach BBiG/HWO.
  • Die umsetzenden Bildungsträger müssen über eine AZAV-Zertifizierung verfügen.
  • Ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist aus ESF-fördertechnischen Gründen ausgeschlossen, wenn eine umlagefinanzierte Zahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt.