G.I.B NRW

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Benutzerspezifische Werkzeuge

Erfahrungsaustausch für INQA-Coaches am 10. Oktober 2024

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Gutes Praxisbeispiel INQA-Coaching aus NRW

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Bereits 1.000 INQA-Coaching Schecks bundesweit ausgegeben

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100. INQA-Coaching Scheck ausgegeben

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INQA-Coaching

Start der INQA-Erstberatung in NRW

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21.11.2024

V 24/203

Runder Tisch Erstberatungsstellen FFZ 21.11.2024

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28.11.2024

V 24/207

Arbeitskreis "Arbeitgeber-Service, Markt & Integration"

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02.12.2024

V 24/199

Fachdialog „KdU: Ermittlung und Anwendung der Angemessenheitsgrenzen“

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05.12.2024

V 24/198

Arbeitskreis - Arbeits- und Gesundheitsförderung

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10.12.2024

V 24/211

Workshop "Anschlussperspektiven THCG"

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Programminfos

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

  • Unternehmensform: Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Das Unternehmen hat mindestens einen vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Das Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit einer INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden. Das Gespräch mit der IBS ist verpflichtend.

 

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