Programminfos
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
- Unternehmensform: Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
- Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
- Beschäftigtenzahl: Das Unternehmen hat mindestens einen vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
- Umsatz: Das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
- Gründungsjahr: Das Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit einer INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden. Das Gespräch mit der IBS ist verpflichtend.