Programminfos
Hinweis:
Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Seit dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.
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Mit dem Bildungsscheck NRW gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung von Privatpersonen und Beschäftigten.
Gefördert wird der Bildungsscheck NRW aus Mitteln der Europäischen Union.
- Der Bildungsscheck richtet sich an alle Einzelpersonen, insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an einer Weiterbildung, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht. Dieser ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelveranlagung nachweislich maximal 40.000 Euro betragen (maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck im individuellen Zugang in Anspruch genommen werden.
- Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.
Die Förderung umfasst 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der durch den/die Weiterbildungsanbieter*in übersandten Rechnung, maximal 500 Euro.
Weiterführende Informationen sowie Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der folgenden Seite:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Informationen des MAGS zum Bildungsscheck NRW Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Informationen zum Bildungsscheck
Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Personen gefördert, die sich auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.