Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt
Menschen mit Erziehungsverantwortung stehen beim Zugang zum Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen. Sie sind von einer guten Betreuungsinfrastruktur und flexiblen Arbeitszeitmodellen abhängig, damit ihre Integration in den Arbeitsmarkt gleichberechtigt gelingen kann.
Auch für Unternehmen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend ein Thema, wenn sie zufriedene Eltern unter den Beschäftigten haben oder neue Fachkräfte gewinnen wollen.
Insgesamt betrachtet gelingt die Erwerbsintegration von Frauen, insbesondere von Frauen mit Fluchthintergrund, in Bedarfsgemeinschaften und von Alleinerziehenden, deutlich seltener als dies bei anderen Zielgruppen der Fall ist. Auch in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind Frauen nicht proportional vertreten.
Die fachliche Begleitung der G.I.B. fokussiert sich in diesem Themenfeld auf die Schwerpunkte (Allein)Erziehende im SGB II, Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Teilzeitberufsausbildung.
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(Allein)Erziehende im SGB II
Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren stellt für Erziehende eine besondere Herausforderung dar. Eine gleichberechtigte Teilhabe im Arbeitsmarkt ist insbesondere für viele Alleinerziehende nicht möglich. Sie sind dadurch häufiger von Sozialleistungen abhängig und ihre Kinder von Armut bedroht. Ein Großteil aller Alleinerziehenden-Haushalte in Nordrhein-Westfalen sind auf Unterstützungsleistungen nach dem SGB II angewiesen.
Der notwendige Aufwand für Kinderbetreuung schränkt die Ressourcen für Arbeitszeit und die Chancen zur Überwindung der Bedürftigkeit der Alleinerziehenden ein. Auch der Bedarf für Ausbildung und Qualifizierung ist offensichtlich, da die Mehrheit der Alleinerziehenden im SGB II in NRW keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das Fachkräftepotenzial von Alleinerziehenden geht dadurch verloren.
Weitere aktuelle Daten zur Situation von Alleinerziehenden im SGB II sind im G.I.B.-Bericht 7/21 „Alleinerziehende im SGB II“ dokumentiert.
Im SGB II ist in § 1, Absatz 2 die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängig zu verfolgendes Prinzip in der Arbeitsförderung festgehalten. Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) sind seit 2011 für die Unterstützung und Beratung der Jobcenter zu Fragen der Gleichstellung zuständig. Die G.I.B. koordiniert für die BCA regelmäßige fachliche Austauschtreffen.
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Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit
Verbesserte und vermehrte Betreuungsangebote für Kinder leisten einen Beitrag sowohl zur frühkindlichen Bildung als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dies trifft in besonderem Maße für Alleinerziehende zu. Die institutionelle Kinderbetreuung stellt hierfür die zentralen Weichen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und abzusichern oder Arbeitszeiten auszuweiten. Ergänzende Formen der Kinderbetreuung greifen dort, wo institutionelle Kinderbetreuung zeitlich oder räumlich nicht verfügbar sind und bieten insbesondere in Randzeiten ein Angebot für erwerbstätige Eltern.
Familienfreundliche Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten oder Beratungs- und Kontakthalteangebote in der Elternzeit sind inzwischen gelebte Praxis. Anders ist dies bei der Einrichtung unternehmensnaher Kinderbetreuung. Sie ist kein Selbstläufer und erfordert häufig intensive Beratung und Begleitung. Das Arbeitspapier Beratungsprozess unternehmensnahe Kinderbetreuung ist nach der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) von 2020 vollständig überarbeitet worden.
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Teilzeitberufsausbildung (TEP)
Bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Ausbildung ist die Teilzeitberufsausbildung ein wichtiges Instrument. Menschen mit Familienverantwortung – als pflegende Angehörige oder als erziehendes Elternteil – haben oftmals besondere Schwierigkeiten, Wünsche nach einer beruflichen Qualifizierung zu realisieren. Für diese Zielgruppe wird der Zugang zu Ausbildung über die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung erleichtert. Somit kann für diese Personengruppe, die überwiegend aus Frauen besteht, ein Berufseinstieg über eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden. Dies eröffnet die Möglichkeit für eine zukünftige existenzsichernde Beschäftigung und ist damit auch ein Beitrag zur Prävention von Kinderarmut. Gleichzeitig ist die Teilzeitberufsausbildung somit auch ein Instrument zur Gewinnung von Fachkräften, die dem Arbeitsmarkt ansonsten verloren gingen.
Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)
Damit der Übergang in eine (Teilzeit-)Berufsausbildung gelingen kann, fördert das Land NRW mit Mitteln der Europäischen Union das Programm Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP).
Die G.I.B. begleitet die Umsetzung des Landesprogramms in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die G.I.B. berät die TEP-Projektträger, über Fachveranstaltungen und die Aufbereitung guter Praxisbeispiele fördert sie den Transfer und den fachlichen Austausch der beteiligten Arbeitsmarktakteure. Sie unterstützt ebenso die Netzwerke zur Teilzeitberufsausbildung in den Regionen.
Eine Übersicht der TEP-Projekte „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ finden Sie hier.
Aktionsplan Teilzeitberufsausbildung
Im November 2020 wurde der „Aktionsplan Teilzeitberufsausbildung“ unter Federführung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit initiiert. Dieser verfolgt das Ziel, die Ausbildung in Teilzeit in Nordrhein-Westfalen bekannter und selbstverständlicher werden zu lassen. In Zusammenarbeit mit Kammern, Sozialpartnern, Agenturen für Arbeit sowie Jobcentern und anderen Landesministerien wurden daher Handlungsbedarfe identifiziert, die mit konkreten Arbeitsschritten zur Stärkung der Teilzeitberufsausbildung umgesetzt werden.
Im Rahmen des Aktionsplans wurde für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen eine landesweite Internetseite mit Informationen und Angeboten rund um die Teilzeitberufsausbildung ins Leben gerufen und von der G.I.B. fachlich umgesetzt: www.ausbildung-in-teilzeit.nrw
Bundesweites Netzwerk Teilzeitberufsausbildung
Seit 2001 werden in unterschiedlichen Bundesländern auf Initiative von Bildungsträgern, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Kammern und den Beauftragten für Chancengleichheit sowie Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit Angebote zur Teilzeitberufsausbildung für junge Mütter entwickelt und durchgeführt. Zum fachlichen Austausch wurde 2003 das bundesweite „Netzwerk Teilzeitberufsausbildung“ gegründet. Das Netzwerk verfolgt das Ziel, Teilzeitberufsausbildung bundesweit bekannt zu machen und als eine Form der Regelausbildung zu etablieren. Die G.I.B. ist Mitglied der Steuerungsgruppe in diesem Netzwerk.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de/
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