Beschäftigtentransfer

Strukturwandel und einzelbetriebliche Entwicklungen veranlassen Unternehmen häufig zur Entlassung von Personal. Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beraten wir Unternehmensleitungen und Betriebsräte zu den Möglichkeiten einer schnellstmöglichen Vermittlung der vom Personalabbau betroffenen Personen.

Transfergesellschaften und Transferagenturen stellen Alternativen zur Arbeitslosigkeit dar. Die G.I.B. unterstützt Betriebe in allen Fragen des Beschäftigtentransfers wie etwa:

  • Rechtliche Grundlagen und finanzielle Rahmenbedingungen von Transferagenturen und Transfergesellschaften (die Rechtsgrundlagen finden Sie hier: § 111, § 111a  und § 110 SGB III)
  • Vorteile für die Beschäftigten und für das Unternehmen
  • Gestaltung von Transfersozialplänen
  • Kriterien zur Auswahl von Transferdienstleistern
  • Alltagspraxis in einer Transfergesellschaft
  • Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Qualitätsstandards bei Transferprojekten

Unsere Aufgabe ist es, eine dezentrale und effektive Beratung von Unternehmen in Krisensituationen zu gewährleisten. Hierbei nutzen wir auch die langjährigen Erfahrungen der G.I.B. in den Arbeitsfeldern der Unternehmenssicherung, der Beratung von KMU in insolvenznahen Krisensituationen und des Restarts nach einer Insolvenz. Für arbeitsmarktpolitische Akteure bieten wir Informationsveranstaltungen und Beratung zu den Instrumenten des Beschäftigtentransfers an.

Für Transferdienstleister bieten wir neben Materialien und Arbeitsunterlagen auch fachbezogene Fortbildungen und Workshops mit aktuellem Bezug an. Veranstaltungen wie der jährlich stattfindende Fachtag im November dienen, neben Beiträgen von Akteuren mit Bezug zum Beschäftigtentransfer und zu Beschäftigungsübergängen, dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Dieses Angebot richtet sich an Berater*innen sowie Manager*innen aus dem Beschäftigtentransfer sowie andere Arbeitsmarktakteure wie Gewerkschaftsvertreter*innen, Unternehmensverbände und die Agenturen für Arbeit.

  • Programminfos

    Die Einrichtung einer Transfergesellschaft kann für nordrhein-westfälische Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützt werden. Im Folgenden finden Sie Informationen mit Bezug zur ESF-Förderung für Transferprojekte in Nordrhein-Westfalen.

  • Arbeitshilfen

Ihre Ansprechpersonen