Beschäftigtentransfer

Strukturwandel und einzelbetriebliche Entwicklungen veranlassen Unternehmen häufig zur Entlassung von Personal. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beraten wir Unternehmensleitungen und Betriebsräte zu den Möglichkeiten einer schnellstmöglichen Vermittlung der vom Personalabbau betroffenen Personen.

Transfergesellschaften und Transferagenturen stellen Alternativen zur Arbeitslosigkeit dar. Die G.I.B. unterstützt Betriebe in allen Fragen des Beschäftigtentransfers wie etwa:

  • Rechtliche Grundlagen und finanzielle Rahmenbedingungen von Transferagenturen und Transfergesellschaften (die Rechtsgrundlagen finden Sie hier: § 111, § 111a  und § 110 SGB III)
  • Vorteile für die Beschäftigten und für das Unternehmen
  • Gestaltung von Transfersozialplänen
  • Kriterien zur Auswahl von Transferdienstleistern
  • Alltagspraxis in einer Transfergesellschaft
  • Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Qualitätsstandards bei Transferprojekten

Unsere Aufgabe ist es, eine dezentrale und effektive Beratung von Unternehmen in Krisensituationen zu gewährleisten. Hierbei nutzen wir auch die langjährigen Erfahrungen der G.I.B. in den Arbeitsfeldern der Unternehmenssicherung, der Beratung von KMU in insolvenznahen Krisensituationen und des Restarts nach einer Insolvenz. Für arbeitsmarktpolitische Akteure bieten wir Informationsveranstaltungen und Beratung zu den Instrumenten des Beschäftigtentransfers an.

Für Transferdienstleister bieten wir neben Materialien und Arbeitsunterlagen auch fachbezogene Fortbildungen und Workshops mit aktuellem Bezug an. Veranstaltungen wie der jährlich stattfindende Fachtag im November dienen, neben Beiträgen von Akteuren mit Bezug zum Beschäftigtentransfer und zu Beschäftigungsübergängen, dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Dieses Angebot richtet sich an Beratende sowie Führungspersonal aus dem Beschäftigtentransfer sowie andere Arbeitsmarktakteure wie Gewerkschaftsvertretungen, Unternehmensverbände und die Agenturen für Arbeit.

  • Programminfos

    Die Einrichtung einer Transfergesellschaft kann für nordrhein-westfälische Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützt werden. Im Folgenden finden Sie Informationen mit Bezug zur ESF-Förderung für Transferprojekte in Nordrhein-Westfalen.

  • Arbeitshilfen

  • Leitbild Gute Transferberatung

    • Neues Leitbild „Gute Transferberatung“
      Das im Jahr 2018 entwickelte Leitbild Gute Transferberatung wurde überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen an Qualität in der Transferberatung gerecht zu werden. Wie zuvor waren an dem Prozess Prof. Dr. Gernot Mühge von der Hochschule Darmstadt, die G.I.B. sowie zahlreiche Transferträger beteiligt. Die Überarbeitung berücksichtigt dabei neue Entwicklungen, Standards und Erfahrungen aus der Praxis, die seit der ursprünglichen Fassung entstanden sind und stellt sicher, dass die Beratungsleistungen im Transfer weiterhin auf einem hohen fachlichen Niveau und im Einklang mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Transferbeschäftigten erbracht werden.
    • Kurzfassung
      Hier finden Sie eine Kurzfassung des Leitbilds.
    • Postervorlagen für Transferträger
      Transferträger können sich hier Vorlagen vom Leitbild Gute Transferberatung für den internen Gebrauch herunterladen und ausdrucken.
      Version 1: Mit kompletter Logoleiste Hochschule Darmstadt (hda), G.I.B., ESF und MAGS
      Version 2: Mit kompletter Logoleiste Hochschule Darmstadt (hda), G.I.B., ESF und MAGS plus Freifeld. Im Freifeld kann das Firmenlogo eines Transferträgers eingefügt werden.

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