Sozialer Arbeitsmarkt: Pauschalen für Passiv-Aktiv-Transfer deutlich erhöht
Mit dem 1. Januar 2023 haben sich die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) zur Finanzierung von Förderungen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II erhöht.
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Mit dem 1. Januar 2023 haben sich die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) zur Finanzierung von Förderungen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II erhöht.
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