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Die Entwicklung des Arbeitsmarkts im Dezember 2022

Im Zuge der einsetzenden Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Dezember 2022 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 20.000 auf 2.454.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 124.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken, berichtet die Bundesagentur für Arbeit.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 2,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 20.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2022 bei 3.322.000 Personen. Das waren 238.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 91.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 163.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Ausführliche Informationen finden Sie im Monatsbericht:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202212/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbericht-d-0-202212-pdf.pdf

Quelle: BA, 3. Januar 2023