Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste"
Mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber verfolgen Integrationsfachdienste (IFD) das Ziel, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dauerhaft zu sichern. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Nachhaltigkeit von Leistungen, auch im Sinne der Rehabilitationsträger.Besonders für Menschen mit Behinderungen, die keine finanziellen oder technischen Leistungen benötigen, sondern eine individuelle Unterstützung auf dem Weg zu einem Beschäftigungsverhältnis oder am Arbeitsplatz, sind die Leistungen der IFD geeignet. Eine Beauftragung von IFD ist zum Beispiel zielführend, um Übergänge aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder aus anderen Leistungen zur Teilhabe zu begleiten oder Beschäftigungsverhältnisse zu sichern. Jetzt hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die überarbeitete Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste" veröffentlicht.