Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit
Betriebe, die Weiterbildungen während Kurzarbeit durchführen, werden mit Erstattungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und den Lehrgangskosten unterstützt (§ 106a SGB III). Ziel ist es, in den Betrieben die Phasen der Kurzarbeit sinnvoll zu nutzen. In der Statistik über Kurzarbeit können mit der Veröffentlichung Juli erstmals Informationen über berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit bereitgestellt werden.
Methodenbericht "Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit nach § 106a SGB III":
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Leistungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Berufliche-Weiterbildung-Kurzarbeit.pdf
Tabelle 11 im Produkt "Angezeigte und realisierte Kurzarbeit":
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524090&topic_f=kurzarbeit-zr2
Quelle: BA, 1. August 2022