Chancen brauchen Initiative! Möglichkeiten und Grenzen der Öffnung der Teilzeitberufsausbildung
Die Ausbildung in Teilzeit ist seit Beginn des Jahres 2020 für alle Personengruppen als Möglichkeit einer regulären Ausbildung eröffnet worden. Mit den Hauptausschussempfehlungen des BIBB erhalten diese Änderungen im Gesetz Hinweise zur Umsetzung und Handhabung in der Praxis. Ein Jahr nach den Empfehlungen des Hauptausschusses blicken Marithres van Bürk-Opahle (Re/init e.V.) und Victoria Schnier (G.I.B. NRW) stellvertretend für das Bundesweite Netzwerk Teilzeitberufsausbildung auf die bisherige Praxis der Anwendung der Neuregelungen und den damit verbundenen Regelungen für Ausbildungsinteressierte mit unterschiedlichen Voraussetzungen.