BA: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen. Beschäftigungsquote von über 6 % in Verwaltung, Kraftfahrzeug- und Bergbau
Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.