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BA: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen. Beschäftigungsquote von über 6 % in Verwaltung, Kraftfahrzeug- und Bergbau

Einmal jährlich müssen beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht nachweisen. Auf Grundlage dieser Daten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jährliche Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen.