Übergang zum Bürgergeld: Sanktionsmoratorium gilt bis Ende 2022
Die Bundesregierung hat eine Aussetzung der Sanktionen im SGB II bis Jahresende beschlossen. Jobcenter sollen demnach bis 31.12.2022 keine Leistungsminderung mehr verhängen, wenn eine Pflichtverletzung in der Grundsicherung vorliegt. Jedoch müssen Leistungsbeziehende weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, falls sie ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin im Jobcenter erscheinen.