Pflegeeinrichtungen: Anpassung der Orientierungshilfen zur Förderung von Digitalisierung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Bei der Orientierungshilfe zur Förderung von Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gemäß § 8 Absatz 7 SGB XI wurden die Änderungen nachvollzogen, die im Rahmen der letzten Pflegereform (GVWG-2021) geregelt wurden: Demnach sind von der Förderung ebenfalls Maßnahmen umfasst, die auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften sowie auf den einrichtungsspezifischen Ausbau mitarbeiterorientierter Schicht- und Arbeitszeitmodelle abzielen. Damit sollen die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit erhalten, verstärkt Anreize und Unterstützungsangebote für einen Wiedereinstieg von Pflege- und Betreuungskräften in den Beruf nach geplanten Auszeiten, insbesondere nach einer Eltern- oder Pflegezeit, zu schaffen oder auszubauen.