Aktualisierte REHA-Vereinbarung "Unterstützte Beschäftigung"
Seit 2009 hat sich die Unterstützte Beschäftigung als erprobte und wirkungsvolle Leistung etabliert. Zur Konkretisierung der Umsetzung wurde 2010 die Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung vereinbart.
Durch die Gemeinsame Empfehlung sollen einheitliche und verbindliche Kriterien für die Qualitätsanforderungen und zu den Leistungsinhalten festgelegt und die Zusammenarbeit aller Beteiligten geregelt werden.
In der nun aktualisierten Neufassung wurden Anpassungen an die Neuregelungen im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz vorgenommen sowie bisherige Erfahrungen der Umsetzungspraxis einbezogen.
Hier geht's zur aktualisierten Veröffentlichung:
Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung | REHADAT-Literatur
Quelle: REHADAT, 20. Januar 2022