In Nordrhein-Westfalen werden 2022 zusätzliche Gelder zum Aufbau von Kooperationen in der Pflegeausbildung bereitgestellt
Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr zusätzliche Gelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Diese zusätzliche Förderung durch den Bund geht zurück auf eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Bundesländer.
Damit stehen in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr insgesamt rund 5,5 Millionen Euro zum Auf- und Ausbau von Kooperationen in der neuen Pflegeausbildung zur Verfügung.
Grund für die Verlängerung und Aufstockung der finanziellen Förderung ist der weiterhin hohe Aufwand für die Träger der praktischen Ausbildung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zur Sicherung der vorgesehenen Praxiseinsätze. Entsprechendes gilt für die Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Ausbildungseinrichtungen zur Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung.
Minister Karl-Josef Laumann: „Die neue generalistische Ausbildung ist in Nordrhein-Westfalen gut angelaufen – mit mehr als 15.000 Auszubildenden haben so viele Menschen wie noch nie zuvor eine Ausbildung in der Pflege begonnen. Für eine gute Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen der pflegerischen Versorgung sind vielfältige Kooperationen notwendig. Hier leisten die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel einen wichtigen Beitrag. Ich bin froh, dass den Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen nun ein Jahr lang weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.“
Auf Grundlage der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits im Jahr 2020 erstellten Förderrichtlinie haben bislang mehr als die Hälfte der Pflegeschulen und alle Hochschulen mit entsprechenden Studienangeboten in der Pflege einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zum Aufbau von Kooperationsbeziehungen gestellt. Das zeigt ein hohes Interesse an der finanziellen Unterstützung in diesem Bereich.
Die zusätzliche Finanzspritze soll auch weiterhin für den Aufbau und zur Unterstützung von Netzwerken, Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünden für die neue Pflegeausbildung eingesetzt werden. Die Grundlage für die Umsetzung dieser Förderung bildet die geänderte Förderrichtlinie des Landesgesundheitsministeriums.
Danach können bis zu 200 Pflegeschulen und drei Hochschulen mit einem Pflegestudium gefördert werden. Die Pflegeschulen können jeweils 15.900 Euro beantragen. Zudem können sich auch mehrere Pflegeschulen für einen Verbundantrag zusammenschließen. Die Hochschulen können jeweils 60.000 Euro für den Aufbau und Ausbau von Kooperationsbeziehungen beantragen.
Geänderte Förderrichtlinie auf der Internetseite www.recht.nrw.de
Quelle: MAGS NRW, 30. Dezember 2021