Impulse für eine bessere Lernortkooperation: Durch Kooperation zu mehr Ausbildungsqualität und besseren Azubis
Betriebe, Berufsschulen und andere Bildungseinrichtungen sind gesetzlich zur Lernortkooperation verpflichtet. Diese ist in erster Linie im Interesse der Auszubildenden: Sie erhalten zusätzliche Bildungschancen, die über das Angebot im eigenen betrieblichen Umfeld hinausgehen. Darüber hinaus bietet die Lernortkooperation auch Betrieben und Berufsschulen einen Mehrwert. Wie lässt sich die Lernortkooperation verbessern? Und wie können digitale Medien dabei helfen? Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) hat fünf Empfehlungen formuliert.