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LIA NRW: Wie Ihr Betrieb Arbeitszeit erfolgreich in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen kann

Viele Belastungen für die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten ergeben sich aus der Länge der Arbeitszeiten oder werden durch die Gestaltung der Arbeitszeit in ihren Auswirkungen beeinflusst. Daher müssen Arbeitgebende in Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch Aussagen zur Gestaltung der Arbeitszeit treffen.

Die Gefährdungsbeurteilung hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei, Belastungen aus der Arbeitszeitgestaltung zu erfassen, Gesundheitsgefahren zu erkennen und sinnvolle Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Erfahrungsgemäß fällt jedoch die Berücksichtigung der Arbeitszeit bei der Gefährdungsbeurteilung oft schwer. Jede Veränderung der Arbeitszeitgestaltung wirkt sich auch unmittelbar auf das betriebswirtschaftliche Handeln aus. Umgekehrt beeinflussen Veränderungen in den betriebswirtschaftlichen Abläufen oder in der Auftragslage unmittelbar die Arbeitszeiten im Betrieb.

Die Broschüre LIA.praxis 6 „Arbeitszeit gesund gestalten.“ zeigt, wie vielseitig der Faktor Arbeitszeit für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist. Gleichzeitig stellt die Broschüre Wege vor, wie diese Herausforderung gemeistert werden kann. Dieser einmal erarbeitete Standard kann als Vorlage für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.

Mehr unter: www.lia.nrw/arbeitszeitgesundgestalten

Quelle: LIA NRW, 22. September 2021