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Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege: Mehr Auszubildende, bundeseinheitliche Personalbemessung, tarifliche Entlohnung

Ab September 2021 gibt es erstmals bundesweit einheitliche Mindestlöhne in der Pflege und ab September 2022 wird die Zulassung einer Pflegeeinrichtung davon abhängig sein, dass sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Pflegetarifvertrags bezahlt. Davon profitieren rund eine halbe Million hart arbeitende Männer und Frauen in der Altenpflege.