Empfehlungen zum SGB II: Deutscher Verein macht Vorschläge zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung
Mehr Bürgerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, weniger Bürokratie - diese Ziele standen im Mittelpunkt des 9. Änderungsgesetzes zum SGB II, das im August 2016 in Kraft getreten war. Nun legt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge erneut Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung des SGB II vor, denn aus seiner Sicht wurden diese Ziele nur bedingt erreicht. Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung des § 16 i zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und die niedrigschwelligere Förderung von Grundkompetenzen.