Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren zur Kooperativen Beschäftigung
Das MAGS NRW teilt mit: "Mit dem Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren zur Kooperativen Beschäftigung sollen Kooperationsprojekte von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft oder der (gemeinnützigen) Sozialwirtschaft gefördert werden. Durch eine geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II in einem geschützten Rahmen bei Unternehmen, die Erfahrungen mit der Zielgruppe von besonders arbeitsmarktfernen Menschen haben, sollen die Geförderten auf eine nachhaltige Beschäftigung bei Kooperationspartnern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Gefördert werden die Personalausgaben für einen Betriebscoach und einen Netzwerkkoordinator."