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Arbeitsminister Laumann: Der Tarifvertrag für über 40.000 Beschäftige im Wach- und Sicherheitsgewerbe bleibt allgemeinverbindlich

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Lohntarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erneut für allgemeinverbindlich erklärt.

Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche und schützt damit die rund 40.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping durch Betriebe, die sich dem Tarifvertrag nicht angeschlossen haben.

„Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument und ich freue mich, dass die Tarifpartner erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben”, so der Arbeitsminister.

Alle Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe erhalten damit einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen.

Laumann weiter: „Insbesondere ist mir wichtig, dass die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Nordrhein-Westfalen durch die Tarifverträge eine einheitliche Vergütung erhalten, da sie – besonders auch während der Pandemiezeiten – einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“, erklärt Arbeitsminister Laumann.

Insgesamt wurden 20 Tätigkeitsbereiche für allgemeinverbindlich erklärt. Die neuen Stundenlöhne im Sicherheitsgewerbe reichen von 11,21 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 17,08 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten zum 1. März 2021.

Ab dem 1. Januar 2022 erhöhen sie sich auf 11,58 Euro bzw. 17,64 Euro. 

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gemeinsam gestellt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen hat dem Antrag zugestimmt. Er besteht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Auch die Vorgänger-Tarifverträge für diese Branche waren bereits für allgemeinverbindlich erklärt worden. Somit besteht für die Beschäftigten ein durchgehender Schutz vor Lohndumping.

Die AVE durch Minister Laumann hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Unternehmen nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören. 

Quelle: MAGS NRW, 23. Mai 2021