WHKT-Positionspapier: Individuelle Anpassungsqualifizierungen im Regelsystem ermöglichen
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz verbunden sind auch Anpassungsqualifizierungen, um seinen jeweiligen Beruf vollständig anerkennen lassen zu können. Die Qualifizierungsbedarfe sind erfahrungsgemäß individuell unterschiedlich. Es wird keine Kursstärken geben können, um den Bedarfen gerecht zu werden und diese in Regelangeboten realisieren zu können. Deshalb ist die Individualqualifizierung ein wichtiges Instrument, das häufig durch "zieldifferentes" Ausbilden in Lerngruppen erfolgen kann. Damit gibt es diese Maßnahme dann genau einmal. Um dies zu realisieren, hat der WHKT ein Positionspapier unter dem Titel "Fachkräfteeinwanderung unterstützen - Handwerk stellt überbetriebliche Bildungsinfrastruktur (ÜBS-Zentren) zur notwendigen Qualifizierung bereit" erarbeitet.
Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen sowie Landesinnungs- und -fachverbände stehen mit ihren 115 ÜBS-Zentren als Teil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur bereit, um Anpassungsqualifizierungen für Einwanderer anzubieten. Eine weitere Kernaussage des Positionspapiers: Um die Individualqualifizierung realisieren zu können, bedarf es zwingend einer notwendigen Lösung, und zwar entweder zur Förderung des Bildungsangebotes ohne AZAV-Zertifizierung durch die Arbeitsverwaltung oder zur Finanzierung dieses speziellen Bildungsangebotes durch einen Sonderfonds, bereitgestellt durch Bund oder Land.
Das Positionspapier ist erhältlich beim WHKT per Mail (martina.scharla@whkt.de) oder auf der Website des WHKT unter www.whkt.de/positionen/.
Quelle: WHKT 12/2020