Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe des Landes Nordrhein-Westfalen
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag wahrnehmen: Sie beschäftigen in größerem Umfang schwerbehinderte Menschen. Um sie bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land eine aus Landesmitteln finanzierte Liquiditätshilfe zur Verfügung.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag wahrnehmen: Sie beschäftigen in größerem Umfang schwerbehinderte Menschen. Um sie bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land eine aus Landesmitteln finanzierte Liquiditätshilfe zur Verfügung. Inklusionsbetriebe, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 75.000 Euro erhalten. Für die Betriebe, die bisher keine der Soforthilfen des Bundes in Anspruch nehmen konnten, kann das neue Förderprogramm also eine Lücke schließen.
„Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit schweren Behinderungen einen Zugang zu einer Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt“, so Arbeits- und Sozialminister Karl Josef Laumann. „Sie stellen damit einen wichtigen Teil von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Wir dürfen daher nicht zulassen, dass die Betriebe aufgrund von Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraden.“
Die Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe wird im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ als Billigkeitsleistung gewährt und in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe umgesetzt.
„Das ist eine gute Nachricht für die Inklusionsbetriebe in Westfalen-Lippe. Behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ihre Betriebe und die Betriebe brauchen Unterstützung. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL wird dafür sorgen, dass die Fördermittel schnell dort eingesetzt werden, wo sie nötig sind", bestätigt LWL-Direktor Matthias Löb die Notwendigkeit der Liquiditätshilfen.
„Die Förderung von Inklusionsbetrieben und damit die Schaffung sowie dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung ist seit Langem ein wichtiges Anliegen des Landschaftsverbands Rheinland. Dass wir nun zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit haben, finanzielle Hilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung dieser besonderen Unternehmen und Arbeitsplätze.“, kommentiert LVR-Direktorin Ulrike Lubek das Vorhaben ebenso positiv.
Für Informationen und Antragstellung wenden sich interessierte Inklusionsbetriebe direkt an das für sie zuständige Inklusionsamt.
Die Richtlinie der Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe finden Sie hier: https://www.mags.nrw/integration-unternehmen.
Quelle: MAGS NRW, 17. August 2020