Besserer Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen legen gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan vor
Angesichts der im Zuge der Corona-Pandemie erneut deutlich gewordenen Missstände bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegebranche, haben die Arbeitsminister und Landwirtschaftsministerinnen der von dieser Entwicklung besonders betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein gemeinsames Zehn-Punkte-Papier auf den Weg gebracht: Es beinhaltet konkrete Vorschläge für einen Systemwechsel in der Branche mit klaren rechtlichen Vorgaben.
So kommt es aus Sicht der vier Ministerien in Düsseldorf und Hannover vor allem darauf an, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz zu verbessern – auch die Wohnverhältnisse der Beschäftigten müssen menschenwürdig gestaltet werden. Staatliche Kontrollen sollen zudem effektiver werden. Auch das von der Bundesregierung angekündigte Arbeitsschutzprogramm, das Schlachten und Fleischverarbeitung ab 2021 grundsätzlich nur noch durch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes erlauben will, wird von den Beteiligten unterstützt.
Dazu erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Zu lange hat für einige Betriebe eine organisierte Verantwortungslosigkeit gegolten. Zu lange ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie nicht ernst genug genommen worden. Zu lange haben wir hingenommen, dass Beschäftigte teilweise in unwürdigen Verhältnissen leben und arbeiten. Die Corona-Pandemie macht die Missstände offensichtlich. Jetzt ist die Zeit, dauerhafte Verbesserungen für die Beschäftigten der Fleischindustrie herbeizuführen. Nur durch konkrete Verbesserungen und absolute Transparenz kann die Fleischbranche das verloren gegangene Vertrauen wiederherstellen.“
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Corona-Pandemie hat die Schlachtbranche in den Fokus gerückt. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Kette der Lebensmittel- und Fleischindustrie. Dort wo Missstände bestehen, müssen wir diese abstellen. Fleischqualität muss künftig noch stärker durch hohe Umwelt-, Tierschutz- oder Sozialstandards definiert werden. Jetzt ist die Chance für einen nachhaltigen Umbau der Schlachtbranche, um diesen wichtigen Wirtschaftszweig wieder in die Mitte der Gesellschaft zu bringen.“
Dazu erklärt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die bekannt gewordenen, gehäuften Corona-Fälle unter der Belegschaft von Schlachtbetrieben sind kein Zufall. Sie belegen leider vielmehr, dass ein Systemwechsel in der Branche überfällig ist, weil eklatante Missstände bei der Unterbringung vieler Beschäftigter, über die seit Jahren regelmäßig diskutiert wird, offenbar immer noch nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert werden. Die Schlacht- und Zerlegeindustrie hat die eingegangene Selbstverpflichtung einmal mehr ignoriert. Leidtragende sind neben den Beschäftigten, die leider immer noch viel zu oft in heruntergekommenen Unterkünften einquartiert werden, die gesamte Fleischwirtschaft – bis hin zum Schlachter nebenan.“
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Lebensmittelerzeugung in Niedersachsen erfordert hohe Standards. Die Unternehmen der Schlachtbranche tragen eine große Verantwortung – und zwar auch für ihre Beschäftigten! Um dies zu gewährleisten, brauchen wir konkrete rechtliche Vorgaben und klare Rahmenbedingungen. Die gesamte Fleischwirtschaft – auch die vielen kleinen Betriebe und die Landschlachterei auf dem Dorf – leben vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unser gemeinsames Ziel ist es, dieses Vertrauen zu erhalten!“
Diese Pressemitteilung ist gemeinsam von folgenden Ministerien herausgegeben worden:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Quelle: MAGS NRW, 26. Juni 2020