Bundestag bringt Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Der Bundestag hat in zweiter/dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. Die geänderte Entsenderichtlinie soll einerseits die Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern, andererseits die Wirtschaft vor Lohndumping und so entstehender unfairer Konkurrenz schützen. (Quelle: BMAS)