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Neue Informationen zur Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA)

Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen in Nordrhein-Westfalen, seit dem 20. April 2020, werden viele Übergangsregelungen wirksam, die auch die Umsetzung der Landesinitiative KAoA betreffen. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat hierzu nun aktualisierte und umfassende Informationen bereitgestellt. Auch wenn die Umsetzung der KAoA-Standardelemente bis zum Ende des Schuljahres nicht verpflichtend ist, soll mit der Wiederaufnahme des Unterrichts auch der Prozess der Beruflichen Orientierung - im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort - weiter sichergestellt werden. Lesen Sie hier alle Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zu Fragen der Umsetzung von KAoA bei Wiederaufnahme des Unterrichts.