Corona-Arbeitszeitverordnung - was bedeutet sie konkret?
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert - befristet bis zum 30. Juni 2020. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet.