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Schriftliche Einladung: Bundesagentur will Jugendliche ohne Anschlussperspektive besser informieren

Die Bundesagentur für Arbeit will junge Menschen, die keine konkrete berufliche Anschlussperspektive nach der Schule haben, künftig besser über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Dazu soll ein neuer Paragraph 31a im SGB III die erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung ermöglichen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert, eine schriftliche Einladung und ein Beratungsangebot reiche nicht aus. Nötig sei eine abgestimmte vielfältige Förderstruktur, die sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe umfasst und auch unterjährig Förderangebote ermöglicht. (Quelle: www.ueberaus.de)