Ausbildung für Bankkaufleute modernisiert: Kompetent mit Kunden kommunizieren
Die Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt verändert die Bankenbranche grundlegend. Das Online-Banking wächst, Filialnetze werden verkleinert und Arbeits- und Geschäftsprozesse zunehmend digitalisiert. Dies erfordert motiviertes und qualifiziertes Personal, um zum Beispiel Kundenkontakte auch digital in qualitativ hochwertiger Form überzeugend gestalten zu können. Um für diese und weitere neue Anforderungen gewappnet zu sein, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis eine neue Ausbildungsordnung für Bankkaufleute erarbeitet. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Die neue Ausbildungsordnung erhält sowohl das hohe Qualifikationsniveau des Berufsbildes als auch die generalistische Ausrichtung, so dass wie bisher auf alle klassischen Geschäftsfelder in Kreditinstituten vorbereitet wird. Sie wurde jedoch komplett kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet: Die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten erfolgt in Form vollständiger Handlungen, in denen fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt werden und orientiert sich an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen. Herzstück ist hierbei die Kundenbeziehung, entlang der die zu vermittelnden Kompetenzen aufgebaut werden. Der ganzheitlichen Beratungskompetenz kommt in der neuen Ausbildungsordnung ein besonders hoher Stellenwert zu.
Darüber hinaus wurden digitale Aspekte und Kompetenzen in den verschiedenen Ausbildungsbereichen in einer Art integriert, die eine handlungsbezogene Vermittlung erlaubt. Die technikneutrale Beschreibung ermöglicht eine flexible Anpassung an zukünftige Entwicklungen. Auch ehemals fachübergreifende Ausbildungsinhalte wie Kommunikation, kaufmännische Steuerung und Rechnungswesen wurden in berufliche Handlungsbereiche integriert, wobei Letzteres inhaltlich reduziert wurde. Rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit erhalten dagegen eine höhere Bedeutung. Angereichert wird die modernisierte Ausbildungsordnung zudem durch neue Inhalte wie Prozessorientierung oder projektorientiertes Arbeiten. Auch die Form der gestreckten Abschlussprüfung ist neu. Der Einsatz von digitalen oder analogen Hilfsmitteln in der mündlichen Prüfung wurde explizit aufgenommen.
Die Zukunftsaussichten für Bankkaufleute sind sehr gut, denn die Branche bietet und fördert mit vielfältigen Angeboten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, die für anspruchsvolle Tätigkeiten qualifizieren und den Absolvierenden unterschiedliche Karrierewege in den Kreditinstituten, aber nicht nur dort, ermöglichen. Denn ausgebildete Bankkaufleute sind auch gesuchte Fachkräfte bei Bausparkassen, Versicherungs-, Kreditkarten- und Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsberatungsfirmen, Unternehmen für Vermögens- und Anlageberatung sowie Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Zudem ist eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Bankfachwirt / zur Geprüften Bankfachwirtin möglich.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung treten zum 1. August 2020 in Kraft und lösen die bestehenden Ausbildungsregelungen aus dem Jahr 1998 ab.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe
Ansprechpartnerin im BIBB:
Gabriele Jordanski; E-Mail: jordanski@bibb.de
Quelle: BIBB, 4. März 2020